Die verschiedenen Unternehmensformen

Die verschiedenen Unternehmensformen In Deutschland steht jeder Existenzgründer vor der Frage, welche Unternehmensform er für seinen Start in die Selbstständigkeit wählen soll. Dabei unterscheiden sich die einzelnen Formen vor allem in der Frage der Haftung. Einzelunternehmer oder eine der Gesellschaftsunternehmensformen sind die grundlegenden Möglichkeiten und aus jeder Entscheidung ergeben sich verschiedene Vor- und Nachteile.

Als Einzelunternehmer wird man im Handelsregister in Abteilung A eingetragen und haftet persönlich für alle Verbindlichkeiten, die das Unternehmen betreffen. Bei einer GbR (Gesellschaft bürgerlichen Rechts) vereinbaren zwei Gesellschafter in einem Vertrag, welche Ziele gemeinsam zu erreichen sind und sie verpflichten sich gegenseitig, das Erreichen des Ziels zu fördern. Der einzelne Gesellschafter haftet für alle Schulden einer GbR nach außen und kann es nach innen von seinen Mitgesellschaftern zurückverlangen. Die gemeinsame Haftung der Gesellschafter konnte früher durch einen Rechtsformzusatz ausgeschlossen werden, doch die GmbH (Gesellschaft mit beschränkter Haftung) gibt es inzwischen nicht mehr. In einer Kommanditgesellschaft haftet mindestens ein Gesellschafter uneingeschränkt für alle Verbindlichkeiten des Unternehmens, während ein weiterer Gesellschafter nur bedingt haftbar gemacht werden kann. Eine Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) ist auch als Mini-GmbH bekannt und gilt als existenzgründerfreundliches Modell der klassischen GmbH. Eine Voraussetzung für die Gründung einer Mini-GmbH ist das Vorhandensein von mindestens drei Gesellschaftern.

Welche Rechtsform das zu gründende Unternehmen haben soll, kann man nur im Einzelfall entscheiden. Sicherlich gehören Einzelunternehmen zu den am häufigsten gewählten Rechtsformen für Unternehmen in Deutschland, doch nicht immer ist die alleinige Verantwortung auch die beste Möglichkeit für einen guten Start in die Selbstständigkeit.

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